1. Geltungsbereich
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) zugrunde. Mit der Auftragserteilung,
spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung erkennt der Käufer diese Bedingungen an.
2. Abweichende Vereinbarungen, Schriftform, Teilunwirksamkeit
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den
anderen Teil der Klausel(n) nicht.
3. Angebot
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluß. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht zur Berichtigung vor.
4. Vertragsinhalt und Vertragsabschluß
Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform für den Vertragsabschluß. Alle Verträge werden nur zu bestimmten Lieferungsterminen, Mengen Artikeln und Qualitäten abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Stornierungsgebühren von 5% des Bestellwertes.
5. Preis
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Auftragserteilung gültige Preis, zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Lieferung
Die Lieferung der Waren erfolgt ab Firma. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Auswahl der Versandart bleibt dem Verkäufer vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Ware wird unversichert versendet, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 3 Wochen verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn die andere Partei nicht unverzüglich von dem Grund der Behinderung verständigt wird, sobald zu übersehen ist, daß die Lieferfristen nicht eingehalten werden können. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muß dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausübung des Rücktrittrechts durch Einschreiben oder Telefax ankündigen. Hat die Behinderung länger als 3 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, daß rechtzeitig geliefert werde, dann kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Will der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen oder vom Vertrage zurücktreten, so muß er dem Verkäufer eine Nachlieferfrist von 2 Wochen setzen, mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferfrist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben oder Telefax beim Verkäufer eingeht. Vor Ablauf der Nachlieferfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
7. Gewährleistung/Mängelrüge
Etwaige Beanstandungen unserer Ware können, soweit der Mangel offensichtlich ist, nur innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, andere Mängel nur innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung (bzw. nur innerhalb einer etwaigen Garantiefrist) geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Käufer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Der Käufer hat bei Einsendung bzw. Übergabe der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach dreimaligem Fehlschlag kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Durch den Austausch von Teilen oder Baugruppen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden - können uns nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht. Bei Waren, die wie Ersatz- und Verschleißteile zur weiteren Verarbeitung oder zum Einbau bestimmt sind, müssen die Teile vor der Weiterverarbeitung oder dem Einbau auf Mängel untersucht werden. Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche Gewährleistungsansprüche. Unsere Gewährleistungspflicht ist bei schlechter Instandhaltung der Ware durch den Kunden, Änderungen der von uns gelieferten Waren ohne unsere schriftliche Zustimmung oder bei nicht von Mitarbeitern unserer Firma ausgeführten Reparaturen ausgeschlossen.
8. Zahlung
Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Rechnungen sind innerhalb 14 Tage rein netto zahlbar.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiskont berechnet. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrage verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck, Bank-, Giro- oder Postgiroüberweisung. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig, dies gilt nicht im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B., Porto, Papiere) sind unzulässig.
9. Eigentumsrechte und Sicherheiten
Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen sowie bis zur Begleichung eines zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrent-Saldo bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seinen Abnehmer, die er auf Aufforderung bekanntzugeben hat, dem Verkäufer in voller Höhe ab. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm gegebenen Sicherheiten insoweit nach seiner Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch zu Wechsel- und Schecksachen, ist wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Sitz unserer Firma.
11. Sonstige Bestimmungen
Die Daten der Kunden werden, soweit dies für die Abwicklung des Auftrages notwendig und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, mittels EDV gespeichert und verarbeitet.